Als Geschäftsführung tragen Sie viele Hüte: Strategie, Finanzen, Innovation, Kundenbeziehungen. Ein Hut ist jedoch oft weniger sichtbar – aber mindestens genauso wichtig: die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.
Genau hier setzt Art. 36 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) an. Er sagt klar: Die oberste Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung.
Verantwortung heisst: Rahmen schaffen
Das klingt im ersten Moment nach Pflicht – in Wahrheit ist es eine große Chance. Denn Sie gestalten aktiv die Rahmenbedingungen dafür, dass Ihre Mitarbeitenden:
-
gesund und leistungsfähig bleiben,
-
motiviert und konzentriert arbeiten,
-
Ihrem Unternehmen langfristig verbunden sind.
Das gelingt, wenn Sie Strukturen schaffen, in denen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz selbstverständlich sind: klare Regeln, offene Kommunikation, regelmässige Schulungen und die nötigen Ressourcen.
Delegieren ja – Verantwortung nein
Natürlich können Sie Aufgaben an Führungskräfte oder Fachpersonen übertragen. Die Verantwortung jedoch können Sie nicht abgeben. Wenn Sie als Geschäftsführung klar signalisieren „Sicherheit und Gesundheit sind Chefsache“, folgt das ganze Unternehmen diesem Beispiel.
Warum sich Ihr Engagement lohnt
-
Weniger Ausfälle: Gesunde Mitarbeitende sind seltener krank.
-
Mehr Motivation: Wer sich geschützt und wertgeschätzt fühlt, bringt mehr Leistung.
-
Stärkeres Image: Eine Unternehmenskultur, die Verantwortung lebt, macht Sie als Arbeitgeber attraktiver.
Fazit: Verantwortung als Chance nutzen
Art. 36 ArGV 3 ist mehr als ein Paragraf – er ist eine Einladung, Ihr Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Verantwortung übernehmen heisst, nicht nur Gesetze einzuhalten, sondern aktiv das Wohl Ihrer Mitarbeitenden zu fördern.
Sie machen als Führungskraft den Unterschied. Sie sehen Verantwortung nicht als Last, sondern als Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg.